Heizölverbraucheranlagen
- Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage auf Grundlage der Verordnung von Anlagen zum Umgang
- mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- ober- und unterirdische Heizöltanks
- doppel- und einwandige Heizöltanks
- in und außerhalb von Wasserschutzgebieten
- Batterietankanlagen und „Tank-im-Tank“-Systeme
- Stahl-, Kunststoff-, Beton-Kunststoff- und GFK-Tanks
- Betriebsrohrleitungen
- Eignungsfeststellungen besonderer Anlagen
- Prüfung Ihrer Heizölanlage durch zugelassene Sachverständige
- Inbetriebnahmeprüfungen
- Erstprüfungen von bestehenden Anlagen
- Wiederkehrende Prüfungen im 2½- oder 5-jährigem Prüfturnus
- Prüfungen nach wesentlicher Änderung
- Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung
- Prüfungen auf besondere Anordnung
- Stilllegungsprüfungen
- Erstellung des Prüfberichtes vor Ort
- einfacher Informationsaustausch mit den Unteren Wasserbehörden
- Erstellung von Schadensgutachten nach Havarien
- Fachbetriebsnachweis nach WHG (ehemals § 19 l WHG)
- Durchführung von Fachbetriebsschulungen, Schulung der betrieblich verantwortlichen Person
- Abschluß eines Fachbetriebsvertrages
Gern erstellen wir Ihnen ein gezieltes Angebot für die AwSV-Prüfung Ihres Heizöltanks!
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Wenn Sie weitere Fragen zur Prüfpflicht haben,
beraten wir Sie gern in unserer Zentrale oder in einer unserer zahlreichen Prüfstellen!