Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anlagenprüforganisation Geopohl AG

1.) Allgemein (Geltungsbereich)

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt- und uns, der Anlagenprüforganisation Geopohl AG, Johannes-ReitzStraße 6 – 09120 Chemnitz – nachfolgend APO Geopohl AG genannt- ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende geltende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per EMail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderungen der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

2.) Vertragsschluss/Auftrag

Die Annahme eines Auftrages, eines Vertrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Sachverständigenorganisation APO Geopohl AG und des Auftraggebers. Gegenstand des Auftrages können z.B. jede Art gutachterlicher Tätigkeit an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (unterliegt der AwSV), Inbetriebnahmen, Prüfungen sowie wiederkehrende Prüfungen sein. Die genauen Tätigkeitsfelder sind auf der Seite der Sachverständigenorganisation APO Geopohl AG zu entnehmen. (https://www.geopohl.com/)Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Dienstleistungsbezeichnung ist im jeweiligen Dienstleistungsvertrag beschrieben.

3.) Laufzeit/Kündigung

Die Laufzeit der Verträge beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich (in Schriftform) gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist zum Kündigen in den jeweiligen Dienstleistungsverträgen festgelegt. Aufträge beginnen mit dem vom Auftragnehmer unterschriebenen Angebot oder mit der telefonischen Anmeldung und enden mit der Leistungserfüllung. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages/Auftrages ist nicht vorgesehen. Jede Partei kann den Vertrag aus triftigem Grund fristlos kündigen.

4.) Mitwirkung/Haftung Arbeitnehmerverleih (dritter)

Bei Arbeitnehmerverleih kann die APO Geopohl AG nur für die Auswahl einstehen, dass die Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz grundsätzlich geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen können. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

5.) Preis

Die Preise verstehen sich rein Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlich ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung der Leistungen gelten die im Angebot/Kostenvoranschlag festgelegten Preise. Die APO Geopohl AG behält sich vor, den Einheitspreis anzupassen, wenn bei der Auftragsdurchführung Abweichungen auftreten. Die APO Geopohl AG behält sich vor zusätzliche Mehrarbeit, die außerhalb des geplanten Angebots entsteht, nachträglich in Rechnung zu stellen.

6.) Zahlungsbedingungen

Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit dem Rechnungsdatum. Rechnungen sind bei Erhalt fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang ohne Abzug zu zahlen. Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen von der APO Geopohl AG. Eine elektronische Rechnungsstellung ist auch zulässig. Weiterhin können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender (gegen entsprechenden Nachweis) oder vereinbarter Höhe verlangt werden.

7.) Haftung

Die APO Geopohl AG haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die APO Geopohl AG diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet APO Geopohl AG nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Ausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von Informationen und Daten übernimmt die APO Geopohl AG keine Haftung. Der Kunde hat der APO GEOPOHL AG Schäden, für die diese haften soll, unverzüglich mitzuteilen. Für entstandene Schäden muss der Kunde der APO Geopohl AG die Möglichkeit geben, diese zu beheben. Durch beauftragte Freie Mitarbeiter entstandene Schäden, übernimmt die APO Geopohl AG keine Haftung.

8.) Gewährleistung

Bei vorliegenden Mängeln, der von der APO Geopohl AG erbrachten Leistung, ist die APO Geopohl AG zunächst berechtigt diese nachzubessern. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Honorars verlangen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung bei der APO Geopohl AG schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

9.) Datenschutz

Ihre angegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Die APO Geopohl AG erhebt Ihre Daten zum Zweck der Erfüllung von vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung der vertraglichen Pflichten erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und kein Rechtsgrund mehr besteht diese zu speichern.

10.) Auftragsdurchführung

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (Schriftverkehr etc.) unentgeltlich und rechtzeitig zugetragen werden. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen (weitere Pflichten für die Auftragserfüllung werden mit den entsprechenden Verträgen vereinbart). Die Befragung darf durch den Auftraggeber sowie von Mitarbeitern des Auftraggebers nicht eingeschränkt oder überwacht werden. Sicherheitsrelevante Vorgaben durch den Auftraggeber sind durch die APO Geopohl AG zu berücksichtigen. Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisung erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können. Die APO Geopohl AG ist berechtigt jederzeit Anlagen, Unternehmensgebäude, Prüforte sowie die für die Auftragsdurchführung relevanten Standorte des Auftraggebers zu betreten.

11.) Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. lnsoweit darf der Auftraggeber die im Rahmen des Auftrags gefertigte gutachterliche Stellungnahme und Protokolle nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der gutachterlichen Stellungnahme bzw. Prüfprotokolle an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -küzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Auftragnehmers gestattet.

12.) Pflicht von der APO Geopohl AG

Mit angemessener Gewissenhaftigkeit und Unabhängigkeit wird die APO Geopohl AG ihre jeweilige Leistung (Prüfung von Anlagen, Gutachtenerstellung, Zertifizierung von Fachbetrieben etc.) erbringen. Die Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse des Auftrages erfolgt schriftlich in Form eines Berichtes oder eines Protokolls und wird dem Auftraggeber ausgehändigt.

13.) Höhere Gewalt

Die APO Geopohl AG haftet nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages/Auftrages durch höhere Gewalt verzögert, behindert, unterbrochen oder gänzlich verhindert wird.

14.) Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Dienstleistungen ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.