Fachbetrieb nach WHG

Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Firmen, die AwSV-Anlagen betreiben oder bestimmte Arbeiten an diesen Anlagen durchführen „Fachbetrieb nach WHG“ sein.

Die entsprechenden Paragraphen des WHG besagen:

Fachbetriebe

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdender Stoffe (dies sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe) dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden.
  • Fachbetrieb ist, wer über Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie über sachkundiges Personal verfügt und einer Überwachungs- oder Gütegemeinschaft angehört oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat.

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  • Nachweis ist bundesweit gültig

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