Überprüfung von Biogasanlagen
- Prüfung von komplexen Biogasanlagen auf der Grundlage von WHG, AwSV und weiteren länderspezifischen Anforderungen an den Gewässerschutz
- Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften
- Anlagen zur Herstellung von Biogas
- Prüfung der Anlagen und Anlagenteile durch zugelassene Sachverständige
- vor Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung
- turnusmäßige wiederkehrende Prüfungen
- Stilllegungsprüfungen
- Nachprüfungen
- Beratung von Bauherren und Planungsbüros durch unsere Sachverständige über die wasserrechtlichen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen
- Fachbetriebsnachweis nach WHG (ehemals § 19 l WHG)
- Durchführung von Fachbetriebsschulungen
- Abschluss eines Fachbetriebsvertrages
Gern erstellen wir Ihnen ein gezieltes Angebot für die Überprüfung von Biogasanlagen!