Heizoelanlagen

Heizölverbraucheranlagen

  • Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage auf Grundlage der Verordnung von Anlagen zum Umgang
  • mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • ober- und unterirdische Heizöltanks
  • doppel- und einwandige Heizöltanks
  • in und außerhalb von Wasserschutzgebieten
  • Batterietankanlagen und „Tank-im-Tank“-Systeme
  • Stahl-, Kunststoff-, Beton-Kunststoff- und GFK-Tanks
  • Betriebsrohrleitungen
  • Eignungsfeststellungen besonderer Anlagen
  • Prüfung Ihrer Heizölanlage durch zugelassene Sachverständige
  • Inbetriebnahmeprüfungen
  • Erstprüfungen von bestehenden Anlagen
  • Wiederkehrende Prüfungen im 2½- oder 5-jährigem Prüfturnus
  • Prüfungen nach wesentlicher Änderung
  • Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung
  • Prüfungen auf besondere Anordnung
  • Stilllegungsprüfungen
  • Erstellung des Prüfberichtes vor Ort
  • einfacher Informationsaustausch mit den Unteren Wasserbehörden
  • Erstellung von Schadensgutachten nach Havarien
  • Fachbetriebsnachweis nach WHG (ehemals § 19 l WHG)
  • Durchführung von Fachbetriebsschulungen, Schulung der betrieblich verantwortlichen Person
  • Abschluß eines Fachbetriebsvertrages

Gern erstellen wir Ihnen ein gezieltes Angebot für die AwSV-Prüfung Ihres Heizöltanks!
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Wenn Sie weitere Fragen zur Prüfpflicht haben, 
beraten wir Sie gern in unserer Zentrale
 oder in einer unserer zahlreichen Prüfstellen!