Windkraftanlagen
Prüfung von Windkraftanlagen und Beantragung von wasserrechtlichen Genehmigungen nach den Vorgaben des WHG, der AwSV und länderspezifischen Vorschriften.
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Sichere Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regeln 112 – 198/199
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Überprüfung von Windkraftanlagen innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten
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Erstellen von Abnahmeprotokollen unter Einbeziehung wasserrechtlicher Belange
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Unkomplizierte Kommunikation mit den zuständigen Wasserbehörden
Gern erstellen wir Ihnen ein gezieltes Angebot für die Überprüfung von Windkraftanlagen.